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Hausordnung

Hausordnung

Immobilie „Beim Letziturm 10“
Hausordnung

Sehr geehrte Damen und Herren
Die vorliegende Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander
der Wohnungsnachbarn sowie ein ansprechendes und sauberes Erscheinungsbild
der Liegenschaft nach aussen und im Innern ermöglichen. Die Missachtung der
Hausordnung berechtigt den Vermieter nach erfolgloser schriftlicher Mahnung zur
Kündigung des Mietverhältnisses.



Gegenseitige Rücksichtnahme
und Hausruhe
Ruhestörungen sind im Interesse aller Bewohner und Bewohnerinnen zu vermeiden.
Die allgemeine Hausruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis
13.00 Uhr ist zu beachten. In dieser Zeit haben alle ruhestörenden Tätigkeiten zu
unterbleiben. An Sonn- und Feiertagen ist ganz besonders auf das Ruhebedürfnis
der Hausbewohner/innen Rücksicht zu nehmen. Die Ruhezeiten gelten auch für
Gartenanlagen und Kinderspielplätze.
Radio- und Fernsehgeräte, Plattenspieler und andere Musikwiedergabegeräte
sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Haus- und Wohnungstüren sind
leise zu schliessen.
Staubsauger, Geschirrspüler sowie in der Wohnung installierte Waschmaschinen
und Tumbler dürfen vor 7.00 Uhr und nach 21.00 Uhr nicht benützt werden. Für
lärmende handwerkliche oder bauliche Arbeiten gelten die gleichen Zeiten, jedoch
mit Beschränkung bis 18.00 Uhr; zusätzlich sind solche Arbeiten über Mittag von
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu unterlassen.
Musiziert werden darf zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr und zwischen 14.00 Uhr
und 20.00 Uhr bei geschlossenen Fenstern.
Sicherheit
Die Haustüre ist ab 21.00 Uhr von jedem Benützer/in zu schliessen. Der Ausgang zum Garten ist stets geschlossen zu halten und mit dem Schlüssel abzuschliessen.
Reinigung
Ausserordentliche Verunreinigungen, die durch Bewohner/innen oder Besucher/
innen verursacht werden, sind in jedem Fall umgehend durch den/die verantwortliche/
n Mieter/in zu entfernen.
Abfallbeseitigung
Abfälle dürfen weder offen noch in Säcken auf dem Balkon, auf dem Gartensitzplatz
oder im Keller aufbewahrt werden.
Falls keine Container zur Verfügung stehen, dürfen die Abfallsäcke frühestens am
Vorabend des Abfuhrtages zur Abholung vor dem Haus bereitgestellt werden.
Kantonale Verordnungen bleiben vorbehalten.
Fahrradkeller,
Mopeds und
Kinderwagen
Es dürfen nur Fahrräder und Mopeds eingestellt werden, die in Gebrauch stehen
und mit einer gültigen Vignette versehen sind.
Treppenhaus, Keller
Ausserhalb der gemieteten Wohnungen, d.h. im Treppenhaus, im Eingangsbereich
und in den Keller- und Estrichgängen, dürfen keine privaten Gegenstände
deponiert werden.
Es ist untersagt, in den Kellerräumen leicht brennbares, explosives oder übelriechendes
Material zu lagern.
Waschküche und
Trockenraum
Die Waschküche darf nur an Werktagen, zwischen 7.00 Uhr und 21.00 Uhr, benützt
werden. Die Benützungszeiten für die einzelnen Mieter/innen sind in der
Waschküchenplanung festgelegt.
Sofern in der Waschküchenplanung vorgesehen, darf der Trockenraum auch an
Sonn- und Feiertagen belegt werden. Hingegen ist das Aufhängen der Wäsche im
Freien an diesen Tagen nicht gestattet.
Die Bedienungsvorschriften sind genau zu befolgen. Die Maschinen müssen nach
Gebrauch sauber gereinigt und die Böden aufgewaschen werden.

Balkone,
Sitzplätze
Blumenkisten dürfen aus Sicherheitsgründen nur an der Brüstung angebracht werden unter Verwendung einer stabilen Halterung. (Haftpflichtversicherung)
Wandschränke, anderes Mobiliar und Vorrichtungen, welche die Brüstungshöhe
überragen, sind nur nach Absprache mit dem Verwalter oder Abwart erlaubt.
Sonnenstoren dürfen bei Regen und starkem Wind nicht ausgestellt werden.
Private
Antennenanlagen
Private Antenneninstallationen an Fassaden, Balkonen, Gartensitzplätzen und
Dach sind nicht gestattet.
Mobile Parabolspiegel dürfen auf den Balkonen nicht aufgestellt werden.
Gartenanlagen, Kinderspielplätze und
Umgebung
Zugangswege, Rasenflächen und Rabatten sind - sauber zu halten.
Kinderwagen, Fahrräder und Spielsachen dürfen nicht auf den Wegen, Plätzen
und Zufahrten herumstehen. Spielsachen für den Garten sind jeweils am Abend
zu versorgen.
Allgemeines
(1) Es dürfen keine Gegenstände aus dem Fenster oder vom Balkon hinuntergeworfen
werden.
(2) Beim Transport von Möbeln und schweren Gegenständen sind Treppen und
Böden mit schützenden Unterlagen zu versehen.
(3) Die Mieter/innen haben im Winter für eine genügende Beheizung ihrer Räume
zu sorgen. Die Heizkörper dürfen ganzjährig nicht abgestellt werden. Die
Wohnung ist regelmässig zu lüften. Für auftretende Schäden wegen Nichtbeachtung
dieser Vorschriften können die Mieter/innen haftbar gemacht werden.
(4) Auf dem Briefkasten sind nebst Namenschild nur Aufkleber mit dem Hinweis
auf unerwünschte Werbung zugelassen.
Wir danken Ihnen allen herzlich für die Respektierung dieser Hausordnung.









Nützliches:




Abwart:
Vakant

Verwaltung:
Lucien D. Rüger (Neuer Weg 29, 4114 Hofstetten) P 079 320 61 47

Sanitär:
Stefan Bender GmbH Riehen bendergmbh(ät)vtxmail.ch 061 643 27 00

Elektriker:
Morisset & Partner GmbH Herr Sandro Caselle ( Elsässerstrasse 130, 4056 Basel) 061 383 13 26

Notruf Krankenwagen:
144

Notruf Polizei:
117

Notruf Feuerwehr:
118

IWB
(Margarethenstrasse 40, 4008 Basel) G 275 51 11